OLG Frankfurt a.M.: Getarnte Werbung durch „Influencer“
Leitsatz des Gerichts: Die Empfehlung fremder Leistungen durch den „Influencer“ in dessen sozialem Medium, welches einen kommerziellen Zweck nicht erkennen lässt, stellt eine nach § 5a VI UWG verbotene getarnte Werbung dar, …