shz.de, das Online-Portal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags hat sich mit den gestern öffentlich verkündeten Plänen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, mit Hilfe einer gesetzlichen Neuregelung “wirtschaftsschädigende Praktiken im Internethandel” durch (unberechtigte?) Abmahnungen von “Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich” einzudämmen, in einem Online-Beitrag befasst.
Für den Beitrag hat die Redaktion auch mit mir gesprochen und meine Äußerungen zu dem Vorgang so zusammengefasst:
Für den Kieler IT-Fachanwalt Jan A. Strunk gehen die Ankündigungen der Ministerin nicht weit genug:
„Die Abmahnungen im Bereich Filesharing sind ein viel größeres Geschäftsfeld. Ich habe den Eindruck, dass die Ministerin dieses Thema aber umgehen will.“
Beim Filesharing werden Musikstücke oder Filme meist illegal getauscht. Zwar will Strunk das nicht gutheißen, aber „dort gibt es ganz dubiose Methoden der Industrie.“ Zudem hat er Zweifel, ob ein Senken der Abmahngebühren wirklich den gewünschten Erfolg bringt.
Die eigentliche Hürde, mit der sich Abgemahnte konfrontiert sehen, will Leutheusser-Schnarrenberger offenbar nicht angehen, sagt Strunk. „Wer sich zu Unrecht abgemahnt sieht, muss das gerichtlich feststellen lassen. Die Hürde bleibt weiterhin hoch.“
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