Das Amtsgericht München verurteilte die beklagte Ehefrau und Mutter aus Starnberg zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.391,00 Euro nebst Zinsen und Kosten, die auch Kosten für ein Sachverständigengutachten von 3.441,24 Euro umfassen.
AG München, Urteil vom 20.08.2019 – 114 C 22559/17