Bei „ akademie.de“ ist ein aktueller Beitrag von mir zur gewerblichen Abmahnung erschienen:
„Die virtuelle Ladentheke im Internet ist für viele Händler und Dienstleister mittlerweile unverzichtbar geworden. Zu reizvoll ist die Möglichkeit, sich zu präsentieren und die eigenen Leistungen und Angebote einer unabsehbaren Zahl von Interessenten anzubieten.
Doch wo viel Licht, ist auch viel Schatten: Durch die allgemeine Zugriffsmöglichkeit auf die Webseiten und die gute Nachweisbarkeit von Inhalten kommen auch weniger gern gesehene Gäste: Sowohl Mitbewerber, die sich wegen der Verletzung einer eigenen Rechtsposition gestört fühlen, als auch „elektronische Raubritter“, die das Internet gezielt mit technischen Hilfsmitteln nach „abmahnwürdigen“ Inhalten durchsuchen, so Kenntnis von Rechtsverstößen erlangen und zur Abmahnung nutzen.
Mögliche Anlässe für eine Abmahnung sind zahlreich, zumal selbst die gutwilligsten Anbieter durch die zahlreichen und teils nicht sehr einfach nachzuvollziehenden gesetzlichen Anforderungen häufig überfordert sind.
Aus den in der Praxis häufig auftretenden Sachverhalten haben sich folgenden Schwerpunkte herauskristallisiert:
- Wettbewerbsverstöße,
- Verletzungen von Urheber- und Markenrechten,
- Verstöße gegen das Fernabsatzrecht,
- Verstöße gegen Informationspflichten.“