Sperrt ein Arbeitnehmer einen Kollegen auf der Toilette ein und muss der Kollege daraufhin die Tür eintreten, um sich zu befreien, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden.
ArbG Siegburg, Urteil vom 11.02.2021 – 5 Ca 1397/20