Für den Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA) habe ich in der vergangenen Woche den letzten Vortrag dieses Jahres gehalten, einmal mehr im Rahmen eines Online-Seminars.
Thema dieser arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung, zu der sich – sicherlich nicht unerheblich auch beeinflußt durch das nahende Jahresende – ca. 160 Fachanwaltskolleg(inn)en im Arbeitsrecht angemeldet hatten, war eine Einführung in die wesentlichen Regelungen des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) sowie die praktischen Auswirkungen, die sich speziell für Unternehmen und Beschäftigte aus dem „Nebeneinander“ von Arbeitsrecht und GeschGehG ergeben, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes „Whistleblowing“ vs. arbeitgeberseitiges Geheimhaltungsinteresse.
Hier hat das 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zusätzliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis mit sich gebracht.
Für den Praxisbezug sorgte die Erläuterung ausgewählter Rechtsprechung mit dem Schwerpunkt einer Berücksichtigung bisheriger arbeitsgerichtlicher Entscheidungen zum Thema.
- Präsentation (PDF)