Auf Einladung des Tourismusvereins Wiedingharde e.V. habe ich gestern abend im Gasthof Südwesthörn in Emmelsbüll-Horsbüll die Mitglieder des Vereins – allesamt Vermieter(innen) von Ferienwohnraum an der Nordseeküste – über die aktuelle Rechtslage bei der Überlassung des eigenen Internetanschlusses an Dritte durch private und institutionelle Anbieter informiert.
Im Rahmen der knapp zweistündigen Veranstaltung ging es um die rechtlichen Grundlagen und Problemstellungen der Thematik, die bisherige Rechtsprechung und – unter Berücksichtigung des aktuellen „BearShare“-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 08.01.2014 – I ZR 169/12) – um praktische Handlungsempfehlungen für den künftigen Umgang mit Gästen & etwaigen Abmahnungen.
Einen abschließenden kurzen Ausblick gab es dann aus gegebenem Anlaß auch noch auf die durch die Bundesregierung aktuell angekündigte Klarstellung zur Access-Providerhaftung durch eine beabsichtigte zeitnahe entsprechende Änderung des Telemediengesetzes.
Vortragsfolien (PDF): Download