Zum Abschluß einer Veranstaltungsreihe des Verbandes Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) habe ich am 11.12.2015 eine Fortbildung für Fachanwälte/-innen im Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitnehmer-Datenschutz und Compliance – Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis“ in Hannover durchgeführt.
Auch bei der letzten dieser Veranstaltungen im Jahr 2015 ging es u.a. noch einmal um die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6.10.2015 zur Unwirksamkeit der sog. Safe-Harbor-Liste auf die Unternehmenspraxis, insbesondere vor dem Hintergrund der ersten öffentlichen Reaktionen der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Im Rahmen der Tagesveranstaltung (6 Zeitstunden gem. § 15 FAO) wurden den teilnehmenden Anwaltskolleg(inn)en im Überblick folgende Inhalte vorgestellt:
– Gesetzliche Grundlagen und Systematik des Arbeitnehmer-Datenschutzes
– Typische Konfliktfelder im Unternehmen
– Datentransfer im Konzern und Zulässigkeit der Weitergabe von AN-Daten an Dritte
– Betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung
– Informationspflichten des Arbeitgebers
– Rechtsfolgen bei Verstößen
Vortragsfolien: Präsentation (PDF-Datei – 3,5 MB)
Alle Orte und Veranstaltungsdaten dieser Fachanwalts-Fortbildung in 2015:
Hamburg, 13.02.15
Berlin, 12.06.15
Düsseldorf, 11.09.15
Frankfurt a.M., 16.10.15
Stuttgart, 30.10.15
Hannover, 11.12.15