Beschäftigtendatenschutz

Unter dem Stichwort Beschäftigten- oder Arbeitnehmerdatenschutz werden Regelungen zusammengefasst, die sich speziell mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten, bzw. Daten in oder in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis befassen.

Diese Vorschriften befinden sich – außer im BDSG – in sehr unterschiedlichen bereichsspezifischen Gesetzen. Dies macht die Arbeit vor allem für den nichtjuristisch „vorbelasteten“ DSB schwierig und unübersichtlich.

Ein einheitliches Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz existiert trotz mittlerweile jahrelanger Diskussion, politischem Taktieren und diversen Gesetzentwürfen in Deutschland nach wie vor nicht. Mit Einführung des § 32 BDSG alt (bis 25.05.2018) reichte es bislang lediglich zu einer – allerdings kritikwürdigen – Kompromisslösung. Die längst überfällige Reformierung des Beschäftigtendatenschutzes jedoch wurde u.a. in Erwartung der Verabschiedung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts seit inzwischen mehreren Jahren ausgesetzt.

Das Warten hat sich keineswegs gelohnt: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keinerlei spezifische rechtsgestaltende Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, sondern überläßt es weiterhin den Mitgliedsstaaten, hier eigene konkrete Regelungen zu schaffen. Diese müssen allerdings vollständig den grundsätzlichen Anforderungen der  allgemeinen Datenschutzregeln der EU-DSGVO entsprechen. Der deutsche Gesetzgeber hat von diesem Gestaltungsspielraum faktisch jedoch keinen echten Gebrauch im Sinne einer sinnvollen Neuregelung gemacht. Der seit dem 25.05.2018 neu geltenden § 26 BDSG ist nahezu inhaltsgleich mit dem bis dahin geltenden § 32 BDSG alt.

Welche Möglichkeiten bestehen, konkrete Maßnahmen bzw. Regelungen im Unternehmen vorzunehmen und wo möglicherweise weiterer Handlungsbedarf besteht, ermittele ich für sie im Rahmen einer Analyse. Dabei überprüfe ich die bei Ihnen bereits praktizierten Prozesse sowie etwaig vorhandene Regelungen und Vereinbarungen auf ihre Datenschutzkonformität.

Aufgrund langjähriger Erfahrungen aus der Befassung mit entsprechenden Problemstellungen können Sie von mir praxistaugliche Lösungen mit hoher Akzeptanz bei Mitarbeitern bzw. der Interessenvertretung erwarten.