Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass das Schulfreunde-Portal StayFriends im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen darf, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden.
Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehle es an einer wirksamen Einwilligung der Verbraucher:
„Ist die Datenschutzbestimmung selbst nicht eindeutig und verständlich, sondern vielmehr widersprüchlich, so kann im Umkehrschluss auch das durch Zustimmung zu ihr erklärte Einverständnis zur Datenverwendung mangels Eindeutigkeit nicht wirksam sein.“
(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.04.2018 – 7 O 6829/17)