Verspätete Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten ist noch kein Schaden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass die bloße verspätete Auskunftserteilung auf ein Auskunftsverlangen einer betroffenen Person nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hin als solche noch keinen immateriellen Schaden begründet und …