Der Betreiber eines WLAN-Hotspots muss diesen jedenfalls nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer über den Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch ein Passwort sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber privat oder gewerblich tätig ist.
Unterlässt er eine Absicherung, kann dies eine Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen.
Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 – I-20 U 17/16)