Befindet sich in einem Online-Archiv einer Tageszeitung eine Altmeldung, die unter Namensnennung des Beschuldigten über ein Strafverfahren berichtete, so hat der Verlag zu versuchen die Aufrufbarkeit über Suchmaschinen zu verhindern. Anderenfalls muss er die Altmeldung aus dem Archiv nehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 18.12.2018 – VI ZR 439/17)