Manchmal bringt es der Anwaltsberuf tatsächlich mit sich, dass man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden darf. Für mich bedeutete das zuletzt:
Bei schönstem Wetter frühmorgens mit dem Propellerflieger über die Nordsee schweben, auf dem Flugplatz Helgoland landen und nach einem kleinen Fußmarsch in der Morgensonne dann mit dem Boot von der Badedüne zur Insel übersetzen.
Danach stand dann bis zur Rückreise – mit Ausnahme eines kurzen abendlichen Ausflugs in die örtliche Gastronomie, dem Erklimmen der höchsten Erhebung des Kreises Pinneberg (kein Scherz: Es ist der – Pinneberg) sowie einem Besuch der Trottellummen in den roten Felsen der Insel – allerdings der berufliche Alltag im Vordergrund:
Auf Einladung der dortigen Gemeindeverwaltung habe ich am 06. und 07. Juni 2018 auf der Insel Helgoland Basis-Schulungen im Datenschutzrecht durchgeführt.
An den beiden Tagen wurden alle Mitarbeiter(innen) der Gemeinde- sowie der Kurverwaltung einschließlich des Leitungspersonals sowie der IT-Fachkräfte von mir mit den Grundlagen und wesentlichen Anforderungen vertraut gemacht, die die DSGVO bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein an die Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen Bereich stellen.
Die Schulung erfolgte in mehreren verschiedenen, vom inhaltlichen Schwerpunkt auf den jeweiligen Aufgabenbereich abgestimmten jeweils ca. 2,5-stündigen Vortragsblöcken.