Was das unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig Holstein am 19.8.2011 per Pressemitteilung verlauten ließ, war nicht weniger als ein kleiner Paukenschlag:
Die für Schleswig-Holstein zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde erklärte verschiedene Funktionen des Social-Networks facebook – vor allem das Reichweitenanalysetool „Insights“ für rechtswidrig und forderte die Anbieter entsprechender Seiten auf, sie umgehend zu löschen.
Zur rechtlichen Begründung werden in einem Arbeitspapier des ULD verschiedene Aspekte angeführt.
Rechtlicher Angelpunkt ist letztlich § 15 Abs. 3 TMG, wonach ein Dienstanbieter – und um einen solchen handelt es sich nach Auffassung des ULD bei jedem, der eine Facebook-Fanseite anbietet – eine Zusammenfügung von Nutzerdaten zwar vornehmen darf, jedoch ein Widerrufsrecht vorsehen muss. Jedenfalls so lange, wie dieses von Facebook technisch nicht umgesetzt ist, seien die entsprechenden Seiten rechtswidrig.
Parallel zur Pressemitteilung standen am 19.8. Mitarbeiter des ULD bei der“Unkonferenz“ barcamp Kiel Rede und Antwort. Die Frage, ob entsprechende Fanseitenbetreiber nun mit Maßnahmen – etwa Bußgeldern von bis zu EUR 50.000 zu rechnen hätten, wurde auf unsere Nachfrage offen gelassen.
Man vertraue zunächst ausdrücklich auf den Markt, wollte aber auch nicht ausschließen, das zukünftig ein Vorgehen folgen könnte, erklärte Dr. Moritz Karg als zuständiger Vertreter der Behörde.
Der Rechtspodcast „Jurafunk“ wird am Samstag, den 20.8.2011 ebenfalls auf dem barcamp Kiel produziert und das Thema vertiefen. In diesem Rahmen positioniert sich auch Rechtsanwalt Strunk erstmals zu der Thematik.