Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden
Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, …