Infobroschüre: Datenschutz für Gemeinderatsmitglieder

Im Mai 2020 haben bayernweit die neu gewählten Stadträte, Marktgemeinderäte und Gemeinderäte ihre Arbeit aufgenommen. Nicht wenige Mitglieder der Gremien konnten erstmals ein kommunales Mandat übernehmen.

Für eine erfolgreiche Arbeit braucht es Wissen über den rechtlichen Rahmen – auch im Datenschutzrecht: Die kommunalen Gremien entscheiden regelmäßig über Einzelangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Beschäftigten der Gemeinde, so etwa bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine Baugenehmigung, bei der Stundung einer Abgabenschuld oder bei der Einstellung von Personal. Ihre Mitglieder erhalten dabei Kenntnis von – teils durchaus sensiblen – personenbezogenen Daten. Was ist nun im Umgang mit solchen Daten zu beachten?

Antworten auf diese Frage gibt die vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz neu veröffentlichte Broschüre „Datenschutz für bayerische Gemeinderatsmitglieder“. Zur Sprache kommt etwa die Verschwiegenheitspflicht der Mandatsträger, die auch dem Schutz personenbezogener Daten dient. Die Nutzung von Smartphones bei der Gemeinderatsarbeit ist ebenso Thema wie der Einsatz von Ratsinformationssystemen. Weiterhin geht es beispielsweise um den Datenschutz bei Personalentscheidungen oder den Zugang zu Adressdaten von Bürgerinnen und Bürgern.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, hat die praktische Informationsbroschüre gestern persönlich in öffentlicher Sitzung des Stadtrats der Stadt Lindau (Bodensee) vorgestellt: „Das kleine Buch ‚Datenschutz für bayerische Gemeinderatsmitglieder‘ erläutert wichtige datenschutzrechtliche Vorgaben für die Gemeinderatsarbeit beispielhaft anhand von 25 typischen Situationen aus der Praxis. Die Handlungsempfehlungen sind auch für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen verständlich. Ich hoffe, dass das Büchlein den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern hilft, ‚ihren‘ Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Verwaltungen als informierte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zu begegnen.“

Die Informationsbroschüre „Datenschutz für bayerische Gemeinderatsmitglieder“ kann ab heute kostenfrei in gedruckter Form bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bezogen werden.

Auf dessen Homepage https://www.datenschutz-bayern.de ist in der Rubrik „Broschürenbestellung“ ein Online-Bestellformular eingerichtet. Dort steht die Broschüre zudem in der Rubrik „Datenschutzreform 2018 – Bücher und Broschüren“ als PDF-Datei kostenfrei zum Download bereit.

[Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 01.10.2020]