Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die 1&1 Telecom GmbH bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken darf, dass für den von Kunden gewählten Tarif einer der angebotenen Router erforderlich sei.
Die Aussage ist irreführend und verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz.
(LG Koblenz, Urteil vom 24.05.2019 – 4 HK O 35/18)