Bei akademie.de ist ein Beitrag von mir zum Thema Verbraucherrechte bei Online-Geschäften veröffentlicht:
„Der Fernabsatzhandel per Internet – neudeutsch e-Commerce – bietet Händlern, aber auch anderen Dienstleistern seit geraumer Zeit die Chance, ihre Produkte schnell, kostengünstig und räumlich unbegrenzt vielen Interessenten gleichzeitig anzubieten.
Allerdings verlangt gerade das Medium Internet die Beachtung einiger gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Endverbraucher. Im Wesentlichen sind dies – neben den gleichermaßen „offline“ stets eine Rolle spielenden – Gewährleistungsrechten in erster Linie besondere Informationspflichten sowie ein recht speziell ausgestaltetes Widerrufsrecht.“