Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch die Daimler AG wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten zulässig war.
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2019 – 17 Sa 3/19)