Facebook darf einen Post löschen sowie das Konto des betreffenden Nutzers für 30 Tage sperren, wenn der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards von Facebook verstößt.
Vorliegend war der Beitrag als sog. Hassrede einzustufen. Es spielt bei der Bewertung keine Rolle, ob der Text vom Nutzer selbst verfasst wurde oder ob wie vorliegend der Inhalt geteilt wurde und mit einem unterstützenden Kommentar versehen wurde.
LG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2019, 11 O 291/18