Ende vergangener Woche wurde die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung hat unmittelbare Gesetzeskraft in allen Mitgliedsstaaten der Union und etabliert einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen innerhalb der EU. Sie tritt am 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt.
Viele Unternehmen setzen bereits auf KI-Technologien oder planen deren Einführung. Dabei ist es unerlässlich, die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit KI zu entwickeln. Unternehmen müssen sich insbesondere mit der rechtlichen Zulässigkeit des Betriebs von KI-Systemen auseinandersetzen, sei es im Kontext der Mitarbeiterverwaltung oder in anderen Geschäftsbereichen.
Besonders herausfordernd wird es, wenn KI zur Bewertung von Mitarbeitern eingesetzt wird, da hierbei zusätzliche und spezifische Anforderungen der KI-VO greifen. Zum Beispiel wird der Einsatz von ChatGPT im Arbeitsverhältnis als hochriskante Anwendung eingestuft, für die besondere rechtliche Bestimmungen gelten.
Nach Artikel 4 KI-VO sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Personal sowie alle Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kompetenzen im Bereich der KI verfügen.
Weitere Informationen: