Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass heimlich in einem Pflegeheim hergestellte und später verbreitete Videoaufnahmen von zwei Pflegerinnen, die im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ bei einem Privatsender ausgestrahlt wurden, teilweise zulässig sind.
OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2019 – 4 U 1401/19