Für den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. (VdAA) habe ich am 27.06.2023 eine Fortbildung für Fachanwälte/-innen im Arbeitsrecht zum Thema “Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO” im Format einer Videokonferenz durchgeführt.
Im Rahmen der Kurzveranstaltung (2,5 h gem. FAO) wurden den sehr zahlreich aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmenden Fachanwaltskolleg(inn)en im Überblick die wichtigsten Aspekte des im Beschäftigtenverhältnis relevanten Datenschutzrechts mit besonderem Augenmerk auf den Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO vorgestellt.
Bei diesem handelt es sich um das aktuell in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen neben dem gleichermaßen häufigen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO wohl „populärste“ Betroffenenrecht innerhalb der DSGVO, das zunehmend insbesondere im Zusammenhang mit Bestandsschutzverfahren ins Spiel gebracht wird.
Die besondere Relevanz für die Praxis spiegelt sich in mittlerweile zahlreicher Rechtsprechung und gerichtlichen Vorlagebeschlüssen zu Fragestellungen rund um Art. 15 DSGVO wider, die sich mit den Voraussetzungen sowie der Reichweite der sich aus ihm ergebenden Ansprüche beschäftigten.
In dem Vortrag wurden zunächst die für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis unverzichtbaren datenschutzrechtlichen Basics sowie die wesentlichen tatbestandlichen Problemstellungen dargestellt . Im Anschluß daran gab es einen Überblick über die bisherige und aktuelle Rechtsprechung zu diesem Bereich.
Präsentation:
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