Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Motiv für erstmalige Geltendmachung unerheblich

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat sich Ende vergangenen Jahres mit der Frage befasst, ob ein umfangreicher Auskunftsanspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann. Der Fall betraf …