…so könnte man das umschreiben, was ein 16-jähriger Jugendlicher kürzlich vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg erfahren „durfte“:
Weil er zwei Mitspielern deren virtuelle Ausrüstungen im Online-Rollenspiel Metin 2 „gestohlen“ hatte, um sie auf eBay anderen Spielern anzubieten, wurde er zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (immerhin ca. EUR 1.000,00) sowie zur Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt – wegen rechtswidriger Datenveränderung (§ 303a StGB).
Für die Sendung „Trackback“ des Jugend-Radiosenders Fritz (Rundfunk Berlin-Brandenburg), die sich in der Ausgabe 203 am vergangenen Samstag mit dem Fall befasst hat, habe ich einige Fragen zu den rechtlichen Aspekten des Vorgangs beantwortet…
rbb Fritz: Sendung Trackback vom 13.11.2010
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