Für den Betriebsrat der Lewitz-Werkstätten gGmbH habe ich vom 06. – 08. November 2017 in Parchim als Referent eine arbeits- & betriebsverfassungsrechtliche Fortbildungsveranstaltung zum Arbeitszeitrecht durchgeführt.
In Rahmen der mehrtägigen In-House-Schulung habe ich den Kolleg(inn)en zunächst an den ersten beiden Tagen im Überblick folgende Themen näher gebracht:
- Zweck des Arbeitszeitgesetzes
- Geltungsbereich
- Was ist Arbeitszeit?
- Was ist ein Werktag?
- Höchstdauer der Arbeitszeit
- Ruhezeit/Ruhepausen
- Nacht- und Schichtarbeit
- Sonn- und Feiertagsruhe
- Ausnahme in besonderen Fällen
- Mitbestimmung des BR in Arbeitszeitfragen
Besprochen wurden dabei zahlreiche für die Beschäftigten der Einrichtung praxisrelevante Fragen wie beispielsweise:
- Wenn der Arbeitgeber nichts für mich zu tun hat, kann er mich dann einfach nach Hause schicken? Muss ich dann Überstunden abbauen oder Minusstunden machen?
- Darf man auch bei Teildienst 19 Tage am Stück arbeiten? Was ist mit der Zeit zwischen den Diensten? Als was wird diese gerechnet? Wie ist es mit den zwei Anfahrten zur Arbeit? Kann man das extra abrechnen?
- Wie wird / muss Rufbereitschaft bezahlt werden? Wenn ich mehr als acht Rufbereitschaftsdienste am Stück habe gibt es dann eine höhere Vergütung? Wenn ich gerufen und tätig werde ist das Arbeitszeit. Was muss ich dabei beachten?
Am dritten Tag habe ich mit dem Betriebsrat im Rahmen eines Workshops einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit erarbeitet.
Vortragsfolien: Download (PDF-Datei)