Mit dem Thema „Überwachung – Was Ihr Chef darf und was nicht„ befaßt sich in der August-Ausgabe 2008 das Männermagazin MAXIM.
Für den Beitrag hat Rechtsanwalt Strunk einige Hinweise zur Rechtslage gegeben:
Ein Blick über den Ärmelkanal zeigt die Zukunft. In England überwachen und protokollieren 84% der Firmen regelmäßig die Web-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter. Technologie macht’s möglich. Für nur 100 Dollar pro Arbeitsplatz können Chefs beispielsweise die Software „Spector Pro“ installieren. Der Claim der Firma verspricht: „Nehmen Sie jedes Detail Ihrer PC- und Internet-Aktivitäten auf“ – „Ihre“, das sind die Mitarbeiter.
„Diese Art der Überwachung ist in 99,9% aller Fälle verboten und unzulässig“, sagt der Kieler Rechtsanwalt Jan A. Strunk. Zum Glück für viele. Denn laut einer Befragung der Software-Firma Websense nutzen 41% der deutschen Angestellten wöchentlich drei Stunden ihrer Arbeitszeit für privates Surfen. […].
Erlaubt die Firma diese Privatnutzung von Telefon oder Internet, ist der Arbeitnehmer gegen viele Eingriffe geschützt.
„Was Firmen oft nicht verstehen“, erklärt Strunk, „ist, dass sie so zum Provider werden. Sie können E-Mails, Telefonverbindungen oder Online-Aktivitäten nicht ohne Weiteres kontrollieren.“
Nur wenn die Geschäftskorrespondenz klar von persönlichen Inhalten abgegrenzt ist, darf der Arbeitgeber Verbindungsdaten und Inhalte der Online-Nutzung überwachen.