Vortrag: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch im Arbeitsverhältnis

Nach kurzer schöpferischer Pause war ich heute einmal wieder unterwegs im Auftrag des Rechts und habe als Referent für den Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA) eine arbeitsrechtliche Fachanwaltsfortbildung gem. § 15 FAO durchgeführt.

Den über 60 teilnehmenden arbeitsrechtlichen Fachanwaltskolleg(inn)en aus dem gesamten Bundesgebiet stellte ich im Rahmen eines Online-Seminars im Überblick die wichtigsten Aspekte des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO sowie des Schadensersatzanspruchs aus Art. 82 DSGVO und die aktuellen Entwicklungen in der einschlägigen Rechtsprechung dazu vor.

Neben den für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis unverzichtbaren datenschutzrechtlichen Basics bildeten die wesentlichen tatbestandlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung der jüngsten Grundsatzentscheidungen des EuGH zu Modalitäten und Umfang des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO Abs. 1 und des Herausgabeanspruchs aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO sowie zum Schadensbegriff im Rahmen des Art. 82 Abs. 1 DSGVO den Schwerpunkt der Veranstaltung.