Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe des Verbandes Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) habe ich als Referent am 30.10.2015 in Stuttgart ein Fortbildungsseminar für Fachanwält(inn)e(n) im Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitnehmer-Datenschutz und Compliance – Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis“ durchgeführt…
Dabei ging es u.a. auch um die Auswirkungen sowie praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen angesichts des in datenschutzrechtlicher Hinsicht richtungsweisendenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6.10.2015 zur Unwirksamkeit der sog. Safe-Harbor-Liste.
In dem Ganztags-Seminar (6 Zeitstunden gem. § 15 FAO) wurden den teilnehmenden Anwaltskolleg(inn)en folgende Inhalte vorgestellt:
– Gesetzliche Grundlagen und Systematik des Arbeitnehmer-Datenschutzes
– Typische Konfliktfelder im Unternehmen
– Datentransfer im Konzern und Zulässigkeit der Weitergabe von AN-Daten an Dritte
– Betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung
– Informationspflichten des Arbeitgebers
– Rechtsfolgen bei Verstößen
Die vorerst letzte Veranstaltung zu diesem Thema findet am 11. Dezember 2015 in Hannover statt.
Vortragsfolien: Präsentation (PDF-Datei, 2,9 MB)
Alle Orte & Termine für diese Fortbildungsveranstaltung in 2015:
Hamburg, 13.02.15
Berlin, 12.06.15
Düsseldorf, 11.09.15
Frankfurt a.M., 16.10.15
Stuttgart, 30.10.15
Hannover, 11.12.15