Alle jammern, alle klagen; Abmahnwellen werden befürchtet. Doch ist das neue Telemediengesetz wirklich nur dazu da, Blogger an die Kette zu legen?
In einem Webcam-Interview bei “akademie.de” stellt Rechtsanwalt Strunk die These auf, daß die Gleichstellung mit Journalisten für Blogger durchaus auch Vorteile mit sich bringen kann:
So verschieben sich z.B. die Haftungsgrenzen für Blogger, die journalistisch arbeiten. Auch können Betreiber von Weblogs dank des neuen Telemediengesetzes nun u.U. selbst einfacher gegen falsche Tatsachen oder Behauptungen vorgehen.
Weitere Themen des Interviews sind u.a. der Gegendarstellungsanspruch und seine Geltendmachung, der Unterschied zwischen Gegendarstellung und Widerruf, sowie die Voraussetzungen und die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei rechtswidrigen Veröffentlichungen.