Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, daß der in einer Google-Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit verstößt, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist.
OLG Schleswig
Urteil vom 15.06.2023 – 6 W 9/23